Vortrag von Ass iur. RP a.D. Stephan Altensleben, Hof
Ort: Regensburg, Runtingerhaus, Keplerstraße 1, Großer Runtingersaal
Steinkreuze und Kreuzsteine gelten als Sühne-, Gebets- und Gedenkkreuze, weil sie in Totschlagssühneverträgen vereinbart wurden und weil das von der Bevölkerung mindestens seit dem 16. Jahrhundert so berichtet wird. Aber stimmt das? Der Referent hat in seinem demnächst erscheinenden Buch die alten Argumente geprüft und neue Argumente gefunden. Dabei weisen Rechtsarchäologie, Rechtsikonographie und die Flurnamenforschung den Weg zu den Gerichts- und Schwursteinen des frühen und hohen Mittelalters, als die Gerichte noch unter freiem Himmel zusammentraten.
Eintritt frei